Baugutachten

 

Als diplomierte Architektin und als zertifizierte Baugutachterin mit dem Spezialgebiet Schimmelsanierung ist es mir möglich, verschiedene Arten von Gutachten in den Bereichen Architektur anzubieten.

 

Unser Leistungsspektrum ist die Begutachtung und Bewertung von Bauschäden sowie Feuchte- und Schimmelschäden inkl. Ursachenfeststellung und Lösungsvorschlägen / Möglichkeiten zur Sanierung.

 

Wir ermitteln die Feuchte- und Schimmelpilzursache. In unserem Gutachten dokumentieren wir das Ausmass des Wasserschadens und führen den Beweis über die Schadensursache. Wir planen für Sie die Sanierung und ermitteln den Sanierungsaufwand und die Kosten. Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Schadensverursacher oder der Versicherung.

 

Erstellung von qualifizierten Gutachten

 

Gutachten werden für Untersuchungen von den Gerichten, Versicherungen wie auch von Bauherren und Privatpersonen immer wieder benötigt. Sie unterscheiden sich jeweils im Auftragsgegenstand und dem Auftraggeber. Ziel aller Gutachten ist die prüfbare Erledigung der Aufgabe und deren zugehöriger Fragestellung in schriftlicher Form.

 

Wir bieten im Rahmen unserer Tätigkeit folgende Gutachten an:

 

  • Gerichtsgutachten
    Der gerichtliche Sachverständige wird im gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Auftrag tätig. Bei Gerichtsgutachten ist der Sachverständige strikt an den Beweisbeschluss gebunden.
     
  • Privatgutachten (Parteigutachten)
    Die Ausführung privater Sachverständigentätigkeit unterscheidet sich von der Tätigkeit für Gerichte und Behörden fallweise durch den Inhalt. Besondere Unterscheidungen werden durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, die unterschiedliche Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen und die unterschiedlichen Zweckbestimmungen festgesetzt. Privatgutachten sind kein Beweismittel, es sei denn, beide Parteien stimmen dem zu. Andererseits ist ein von der Partei vorgelegtes Privatgutachten ein qualifizierter Parteivortrag, der vom Gericht entsprechend beachtet, zur Kenntnis genommen, ernsthaft erwogen und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden muss.
     
  • Behördengutachten
    Die Behörden sind verpflichtet, von Amtswegen den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu ermitteln, Sachverständige zu vernehmen oder schriftliche Äusserungen von Sachverständigen einzuholen.
     
  • Obergutachten
    Obergutachten ist eine Sonderform des Gerichtsgutachtens. Liegen bereits mehrere noch nicht überzeugende Gerichtsgutachten vor, so hat der Obergutachter eine möglichst abschliessende Stellungnahme abzugeben.
     
  • Schiedsgutachten
    Die Streitschlichtung durch Schiedsgutachten gehört zum privaten Bereich der Sachverständigentätigkeit und beruht auf einem Vertrag zwischen den streitenden Parteien. Das Schiedsgutachten soll beide Parteien überzeugen, eine Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen über bestimmte Umstände oder Tatsachen nicht nur zu entscheiden, sondern beizulegen.
     
  • Beweisgutachten
    Besteht in Eilfällen ein Streit über Schadensursachen und ist es erforderlich, den aufgetretenen Schaden schnell zu beseitigen (z. B. bei einem Streit über die Verantwortlichkeit bei einem undichten Dach). Auch wenn kein Eilfall vorliegt, ist das selbstständige Beweisverfahren zulässig, wenn erwartet werden kann, dass infolge des gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens die Gegenseite einlenkt und so ein Rechtsstreit vermieden werden kann.

 

Wir sind für Sie da!

 

 

Ihre Ansprechpartnerin
 

Petra Rattin
Leiterin Abteilung Architektur

Dipl.-Ing. Arch. TU/SIA

Zert. Sachverständige DIN EN ISO/ IEC 17024

BVSwiss® zertifizierte Baugutachterin


Telefon 044 763 70 70
petra.rattin@intusag.ch